Kontrollmechanismen und Überwachung der Mittelverwendung

Internes Kontrollsystem

Unter einem internen Kontrollsystem werden alle Maßnahmen verstanden, die den Zweck haben, das Vermögen zu sichern und die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie die Einhaltung der für die Organisation maßgeblichen rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Die Maßnahmen dienen zudem der Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Tätigkeit sowie dazu, Fehler und Manipulationen so weit wie möglich zu verhindern.

Das interne Kontrollsystem der Heilsarmee besteht aus den folgenden Komponenten:

  • Arbeitsrichtlinien und Arbeitsanweisungen
  • Unterschriften- und Vollmachtenregelungen
  • Kosten- und Leistungsrechnung mit Kostenstellenrechnung
  • Budgetierung und regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche
  • Projektabrechnungen
  • Zahlungsrichtlinien
  • Anwendung des Vier-Augen-Prinzips
  • IT-Bereich am Territorialen Hauptquartier: Zugriffsberechtigungen werden durch differenzierte Zugangsrechte geregelt.
  • regelmäßige Revisionen in den Einrichtungen der Kirche und im sozialen Bereich
  • laufende Kontrolle der Umsetzung der Entscheidungen durch die Aufsichtsorgane der Heilsarmee

Externe Kontrollen

  • Die konsolidierte Jahresrechnung der „Die Heilsarmee in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts“ wird jedes Jahr unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Für das Jahr 2018 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
  • Das Hauptquartier der Heilsarmee in Deutschland wird im Durchschnitt alle drei Jahre durch das Internationale Hauptquartier der Heilsarmee in London (IHQ) einer Revision unterzogen. Überprüft wird die Einhaltung der internationalen Regeln und Verordnungen der Heilsarmee. Diese Richtlinien umfassen u. a. die zweckbestimmte Verwendung der Spenden, Legate und Treuhandgelder. Die zweckentsprechende Verwendung der Projektmittel, die der Heilsarmee in Deutschland über das IHQ zugewendet werden, ist anhand eines eigenen Berichtswesens dem IHQ laufend nachzuweisen.
  • Der Heilsarmee in Deutschland KdöR wurde im Jahr 2017 das neu etablierte Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e. V. zuerkannt. Dies belegt, dass die Heilsarmee mit den ihr anvertrauten Geldern verantwortungsvoll und transparent im Sinne der Ziele und Regeln des Deutschen Spendenrats umgeht. Die strengen Kriterien für die Vergabe orientieren sich dabei an den Grundsätzen und der Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrats. Insbesondere muss hierfür ein klarer, aussagekräftiger wie vollständiger Geschäftsbericht sowie ein von einem Wirtschaftsprüfer geprüfter Jahresabschluss nebst Lagebericht - nebst weiteren überprüften Unterlagen - vorliegen sowie auf der Webseite veröffentlicht sein, welche spätestens 9 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres bei dem jeweiligen Prüfungsinstitut und parallel dazu bei der Geschäftsführung des Deutschen Spendenrats e.V. einzureichen sind. Dort werden in einem Dreijahresturnus die Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e.V., die Konsistenz des Gesamtauftritts sowie weitere Punkte überprüft. Aktuell (Stand: 10/2019) findet die Prüfung hinsichtlich der Zuerkennung des Spendenzertifikats in 2020 statt.