Qualitätsstandards und Selbstverpflichtungen

Die Heilsarmee in Deutschland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Aufgrund dieses Rechtsstatus ist die steuerbegünstigte Zweckverfolgung der Heilsarmee in Deutschland anerkannt und die Heilsarmee benötigt daher keinen Freistellungsbescheid eines Finanzamtes, um ihre Gemeinnützigkeit zu belegen.

Für die Heilsarmee ist es selbstverständlich, sich verschiedenen Qualitätsstandards zu unterwerfen und dies auch regelmäßig prüfen zu lassen.

Ziel ist das Erreichen größtmöglicher Transparenz und damit die Gewährleistung einer hohen Sicherheit für den verantwortungsvollen Umgang mit Spenden.

Deutscher Spendenrat

Die Heilsarmee in Deutschland ist Mitglied im Deutschen Spendenrat e. V., der sich zum Ziel gesetzt hat, die ethischen Grundsätze im Spendenwesen in Deutschland zu wahren und zu fördern und den ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgang mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle sicherzustellen. Die Heilsarmee bekennt sich zur Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und zur Beachtung der folgenden in der Selbstverpflichtung des Deutschen Spendenrats e. V. benannten Regeln:

Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Finanzamt

Wir haben unsere zuständige Finanzbehörde für den gemeinnützigen Bereich gegenüber dem Deutschen Spendenrat e. V. von der Verschwiegenheitspflicht befreit (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO).

Veröffentlichung

  1. Wir veröffentlichen spätestens bis zum 30. September des Folgejahres einen Jahresbericht (mit Projekt- und Finanzbericht) und stellen diesen ins Internet ein. Bei Abweichungen von den nachfolgenden Verpflichtungen erläutern wir diese.
  2. Wir informieren laufend über (aktuelle) Entwicklungen auf unserer Internetseite www.heilsarmee.de und durch auf Abruf verfügbare Printmedien.

Geschäfts-/Jahresbericht

Über das abgelaufene Geschäftsjahr informieren wir wahrheitsgemäß, transparent, verständlich und umfassend in Form eines Jahresberichts.

a) Projektbericht

Unser Projektbericht informiert über allgemeine Rahmenbedingungen, erbrachte Leistungen, Entwicklungen und Tendenzen im Aufgabengebiet der Organisation und in der Organisation selbst.

b) Rechnungslegung/Prüfung

Die Prüfung unseres Jahresabschlusses (einschließlich Lagebericht) sowie der Vier-Sparten-Rechnung erfolgt nach Maßgabe des Deutschen Spendenrats e. V. den jeweils gültigen Richtlinien des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IdW) und den Grundsätzen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Der Abschlussprüfer hat die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung, soweit sie die Rechnungslegung betrifft, entsprechend zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Das Ergebnis der Prüfung stellen wir öffentlich dar.

Das Prüfungsergebnis für 2016 finden Sie hier

Die Einhaltung der Selbst­ver­pflich­tungs­erklärung des Deutschen Spenden­rates e. V. wurde durch die Wirt­schafts­prü­fer­ge­sell­schaft CURACON GmbH, Zweig­nie­der­las­sung Ra­tin­gen, im Rahmen ihrer Prü­fung des Jahres­ab­schlusses zum 31.12.2016 auf­trags­gemäß geprüft. Die Prüfung bezog sich auf die Teile der Selbst­ver­pflich­tungs­erklärung, die die Rech­nungs­legung betrifft. Am 24. Juli 2017 wurde von der CURACON GmbH bestätigt: „Diese Prüfung hat zu keinen Ein­wen­dungen geführt.“

Strukturen

Unser Status der Gemeinnützigkeit bedingt klare und demokratische Strukturen und Mitgliedschaftsverhältnisse.

  1. Die Verfassung sowie andere wesentliche konstitutionelle Grundlagen unserer Organisation werden zeitnah veröffentlicht; Name und Funktion von wichtigen Leitungs- und Aufsichts­personen werden bekannt gegeben.
  2. Wir haben Leitungs- und Aufsichtsorgane getrennt und verhindern Interessenkollisionen bei den verantwortlichen und handelnden Personen.
  3. Wir stellen unsere Aufbauorganisation und Personalstruktur transparent, entsprechend den Grundsätzen des Deutschen Spendenrats e. V., dar.
  4. Wesentliche vertragliche Grundlagen und gesellschaftsrechtliche Verflechtungen werden im Rahmen des Jahresberichts veröffentlicht.

Werbung

  1. Werbung, die gegen die guten Sitten und anständige Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.
  2. Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
  3. Wir unterlassen den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen und bieten oder zahlen keine Provisionen im Rahmen der Festlegungen der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e. V. für die Einwerbung von Zuwendungen.

Datenschutz

Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, Richtlinien zum Verbraucherschutz sowie die allgemein zugänglichen Sperrlisten zu beachten.

Umgang mit Zuwendungen

  1. Wir beachten Zweckbindungen durch Spender.
  2. Wir erläutern den Umgang mit projektgebundenen Spenden.
  3. Wir weisen auf eine Weiterleitung von Spenden an andere Organisationen hin und informieren über deren Höhe.

Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat e. V.

Wir veröffentlichen den Hinweis auf die Mitgliedschaft sowie die Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrats e. V. und den Hinweis auf deren Einhaltung an leicht zugänglicher Stelle auf unserer Homepage und in unserem Jahresbericht.

Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e. V.

Als eine der ersten Organisationen überhaupt hat die Heilsarmee in Deutschland KdöR im Jahr 2017 das neue Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e. V. erhalten. Es belegt, dass die Heilsarmee mit den ihr anvertrauten Geldern verantwortungsvoll und transparent im Sinne der Ziele und Regeln des Deutschen Spendenrats umgeht.

Das neue Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats, das nur Mitglieder des Vereins erwerben können, ist das einzige Prüfverfahren in Deutschland, bei dem Wirtschafts­prü­fer die Qualitätskontrolle übernehmen. Die strengen Kriterien für die Vergabe orientieren sich dabei an den Grundsätzen und der Selbst­ver­pflich­tungs­erklä­rung des Deutschen Spendenrats. Damit wird eine zweckgerichtete, wirtschaftliche und sparsame Mittel­verwendung der Spenden- und Fördergelder sowie die Einhaltung der Grundsätze überprüft. Der Spendenrat hat damit eine entscheidende weitere Qualitätsstufe für die Mitglieder eingeführt.

In der ersten Stufe verpflichten sich gemeinnützige Vereine und Organisationen gegen­über dem Deutschen Spendenrat e. V. und der Öffentlichkeit, ihre Strukturen, Tätig­kei­ten, Projekte und Finanzen jährlich transparent, klar und verständlich offenzulegen. Sie sind verpflichtet, sich hinsichtlich der Finanzen von Rechnungsprüfern und Wirt­schafts­prü­fern prüfen zu lassen und das Ergebnis zu veröffentlichen.

Der zweite Teil umfasst nun neu zusätzlich ein Prüfungsverfahren nach den strengen Kriterien des Deutschen Spendenrats e. V. zur Vergabe des bis zu drei Jahre gültigen Spendenzertifikats. Der Deutsche Spendenrat e. V. stellt sicher, dass mindestens zwei unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bereitstehen, um die zweckgerichtete, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung der Spenden- und Fördergelder sowie die Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Spendenrats e. V. zu prüfen.

Die Mitgliedschaft mit allen damit verbundenen Verpflichtungen bleibt davon unberührt und selbstverständlich weiterhin bestehen.

Die Heilsarmee fördert eine transparente Zivilgesellschaft

Die Heilsarmee in Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und verpflichtet sich, nach einem bestimmten Format offenzulegen, welche Ziele verfolgt werden, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet.

Dieser Selbstverpflichtung kommt die Heilsarmee in Deutschland nach.

Die jeweils aktuelle Übersicht, in der wir detailliert erläutern, wie wir den zuvor genannten Selbstverpflichtungserklärungen nachkommen, finden Sie unter heilsarmee.de/offen-transparent-zertifiziert.